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   BPatG, 13.08.2002 - 3 Ni 66/00 (EU)   

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BPatG, 13.08.2002 - 3 Ni 66/00 (EU) (https://dejure.org/2002,28466)
BPatG, Entscheidung vom 13.08.2002 - 3 Ni 66/00 (EU) (https://dejure.org/2002,28466)
BPatG, Entscheidung vom 13. August 2002 - 3 Ni 66/00 (EU) (https://dejure.org/2002,28466)
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  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 26/92

    Voraussetzungen einer Zwangslizenz an einem Arzneimittelwirkstoff

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 3 Ni 66/00
    Im Fall eines Stoffpatents ist der Patentgegenstand aber nicht auf eine bestimmte Anwendung eingeschränkt, und experimentelle Wirkdaten sind als Beleg für eine ursprünglich geltend gemachte und somit offenbarte Wirkungs- oder Anwendungsrichtung nachbringbar (vgl BGH GRUR 1966, 312 "Appetitzügler I"; 1970, 237 "Appetitzügler II"; 1972, 541 "Imidazoline"; 1996, 190 (A.II.2.a) "Polyferon"; sowie BPatGE 17, 192).
  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 2/71

    Stofferfindung

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 3 Ni 66/00
    Im Fall eines Stoffpatents ist der Patentgegenstand aber nicht auf eine bestimmte Anwendung eingeschränkt, und experimentelle Wirkdaten sind als Beleg für eine ursprünglich geltend gemachte und somit offenbarte Wirkungs- oder Anwendungsrichtung nachbringbar (vgl BGH GRUR 1966, 312 "Appetitzügler I"; 1970, 237 "Appetitzügler II"; 1972, 541 "Imidazoline"; 1996, 190 (A.II.2.a) "Polyferon"; sowie BPatGE 17, 192).
  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 3 Ni 66/00
    Im Fall eines Stoffpatents ist der Patentgegenstand aber nicht auf eine bestimmte Anwendung eingeschränkt, und experimentelle Wirkdaten sind als Beleg für eine ursprünglich geltend gemachte und somit offenbarte Wirkungs- oder Anwendungsrichtung nachbringbar (vgl BGH GRUR 1966, 312 "Appetitzügler I"; 1970, 237 "Appetitzügler II"; 1972, 541 "Imidazoline"; 1996, 190 (A.II.2.a) "Polyferon"; sowie BPatGE 17, 192).
  • BGH, 29.01.1970 - X ZR 20/68
    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 3 Ni 66/00
    Im Fall eines Stoffpatents ist der Patentgegenstand aber nicht auf eine bestimmte Anwendung eingeschränkt, und experimentelle Wirkdaten sind als Beleg für eine ursprünglich geltend gemachte und somit offenbarte Wirkungs- oder Anwendungsrichtung nachbringbar (vgl BGH GRUR 1966, 312 "Appetitzügler I"; 1970, 237 "Appetitzügler II"; 1972, 541 "Imidazoline"; 1996, 190 (A.II.2.a) "Polyferon"; sowie BPatGE 17, 192).
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